Von Thomas R.
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Sie müssen den Fahrzeugschein im Auto mitführen
Es ist eine klassische Situation: Sie waren mit dem Fahrzeug unterwegs und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Beamte wünscht Ihnen freundlich einen guten Abend und fragt direkt nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren. Letztere sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wobei es für den Fahrzeugbrief keine Mitführungspflicht gibt.
Können Betroffene in einer solchen Situation die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorzeigen, folgt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Daher fragen sich viele Kraftfahrer, insbesondere wenn es mehrere wechselnde Fahrzeugführer gibt, ob es da nicht einfacher wäre, die Zulassung gleich im Auto zu lassen.
In diesem Ratgeber klären wir darüber auf, ob Sie den Kfz-Schein im Auto lassen können oder ob Sie Probleme bekommen, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird. Außerdem fragen wir danach, ob die Versicherung zahlen muss, wenn das Auto mit Zulassungsbescheinigung Teil I entwendet wurde und ob es hilfreich ist, den Fahrzeugschein in Kopie im Auto mitzuführen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrzeugschein im Auto
Muss ich den Fahrzeugschein im Auto haben?
Sie müssen ihn als Fahrer während jeder Fahrt mitführen, aber Sie müssen ihn nicht permanent im Auto aufbewahren. Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs kann das sogar von Nachteil sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Kann ich stattdessen eine Kopie des Fahrzeugscheins mitführen?
Eine Kopie des Fahrzeugscheins wird nicht immer anerkannt. Darauf, dass die Beamten sich mit einer einfachen Kopie zufriedengeben, haben Sie keinen Anspruch.
Muss ich auch den Fahrzeugbrief mitführen?
Nein. Beim Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II handelt es sich um ein Dokument, das sicher verwahrt werden sollte. Im Auto hat es nichts zu suchen.
Diebstahl und der Kfz-Schein ist im Auto
Es ist nicht unüblich, dass Kraftfahrer aus Bequemlichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto lassen. Dies kommt besonders häufig bei Familienfahrzeugen vor, welche von verschieden Personen gefahren wird.
Es ist schlicht umständlich, stets den Papieren hinterherzurennen. Oftmals befindet sich der Schein dann in der Servicemappe im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende.
Was im Alltag praktisch erscheint, kann bei einem Diebstahl zu einem Risiko werden. Befand sich der Fahrzeugschein im Auto, hat der Dieb neben dem Pkw auch noch ein offizielles Dokument.
Er erhält also gleichzeitig die Legitimation zum Führen des Kfz und kann bei einer Polizeikontrolle Originale vorzeigen. Auf diese Weise können Fahrzeuge häufig ohne Probleme ins Ausland überführt werden.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief im Auto
Manch ein Kraftfahrer möchte für eine Polizeikontrolle perfekt vorbereitet sein und führt beide Teile der Zulassungsbescheinigung im Auto mit. Dies ist allerdings nicht sinnvoll, denn der Fahrzeugbrief gehört sicher verwahrt, an einem Ort der nicht für Dritte zugänglich ist. Er ist zwar anders, als häufig vermutet wird, keine Eigentumsurkunde, allerdings sichert er die Rechte des Eigentümers.
Gelangen Diebe in Besitz vom Fahrzeugbrief, erleichtert dies ihnen die kriminellen Handlungen. Die Langfinger werden aber nicht automatisch zum Eigentümer des Fahrzeugs.
Zahlt die Versicherung, wenn Sie den Zulassungsschein im Auto lassen?
Werden die Papiere im Fahrzeug gelassen und es kommt zum Diebstahl, stellen sich oftmals die Versicherungen quer und wollen nicht zahlen. Ihrer Begründung zufolge liegt Fahrlässigkeit vor, wenn der Fahrzeugschein im Auto bleibt. Die Rechtsprechung diesbezüglich ist allerdings nicht einheitlich.
Gemäß eines Urteils der Oberlandesgerichts (OLG) Celle (AZ.: 8 U 62/07) muss eine Kaskoversicherung bei einem Diebstahl den entstandenen Schaden nicht zahlen, wenn ein Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach deponiert wird. Aufgrund dieser Fahrlässigkeit kommt es nach Auffassung des Gerichts zu einer Gefahrerhöhung gemäß § 23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Eine andere Meinung vertrat das OLG Oldenburg (AZ.: 5 U 153/09). Demnach bestehe nur eine unerhebliche Gefahrerhöhung, wenn der Fahrzeugschein im Auto dauerhaft verbleibt. Voraussetzung ist, dass er nicht sichtbar im Fahrzeug deponiert worden ist.
Demnach wäre es zulässig, die Zulassungsbescheinigung im Handschuhfach zu haben – immerhin kann ein Dieb nicht wissen, dass die Papiere dort verwahrt werden. Eine Fahrlässigkeit besteht folglich nicht.
Angesichts dieser unterschiedlichen Einschätzungen ist es sicher ratsam, den Fahrzeugschein nicht dauerhaft im Auto zu belassen. Es spricht aber auch nichts dagegen, ihn zeitweise und von außen nicht sichtbar in das Handschuhfach zu legen.
Kopie vom Fahrzeugschein im Auto: Ist das der Königsweg?
Statt das Original mitzuführen, sind einige Kraftfahrer dazu übergegangen, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Auf diese Weise gelangen Diebe nicht in den Besitz des echten Dokuments. Im Grunde wäre dies auch eine clevere Idee, allerdings müssen Fahrzeugführer bei einer Kontrolle stets das Original vorzeigen können.
Auch wenn einige Polizisten kulant auf eine solche Kopie reagieren, schützt sie letztlich nicht vor dem Verwarnungsgeld. Die Ordnungswidrigkeit, das Original nicht vorzeigen zu können, ist selbst dann erfüllt, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt.
Über den Autor
Thomas R.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
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14 Kommentare
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Juergen W
Am 19. Oktober 2021 um 11:49
Einfaches Rechenbeispiel.
Zeit, Aufwand, Gebühren, Anwalt bei Schein im Auto – gegen – alle paar Jahre eine Ordnungswidrigkeit zahlen.
Dann das Risiko der Zahlung noch durch eine Kopie des Scheines minimieren.
So what…wenn D das digital nicht auf die Reihe bekommt…Antworten
Martina B.
Am 20. März 2020 um 15:59
Der Beitrag ist hilfreich. Aufgrund der Tatsache daß sich Versicherungen, wenn sie bezahlen sollen, sehr gerne quer stellen, sollte man ohne Verkehrsrechtsschutz (für den Fall das man sich einen Rechtsanwalt nehmen muss) keine Orignale im Fahrzeug lassen. Ein Rechtsstreit plus Anwaltskosten kann teuer werden.
Antworten
Martina
Am 6. Januar 2020 um 20:28
Wie ist es denn beim professionellen Carsharing? In den Anleitungen lese ich, dass sich die Fahrzeugpapieren im Fahrzeug befinden. Geht ja auch gar nicht anders, oder? Aber auch private Autobesitzer teilen sich ihr Auto mit anderen. Warum wird es denen schwerer gemacht? Worin liegt der Unterschied?
Antworten
Wolfgang
Am 9. September 2019 um 22:32
Dabei ist das alles ganz einfach mit dem Familienfuhrpark:
Für jedes Fahrzeig nur 1 Schlüssel, an welchem wiederum das kleine (Kunst-) Ledermäppchen mit dem Fahrzeugschein hängt. Und zu Hause hängt ein Schlüsselkasten, indem alle Schlüssel abgelegt werden.
So ist für jedes gerade zur Verfügung stehende Fahrzeug der Schhlüssel samt Fahrzeugschein an Ort und Stelle.
Wer braucht ein (Zweit-) Schlüssel für ein Fahrzeug, welches gar nicht da ist???
Sollte ein Familienmitglied nicht in der Lage sein, eine solch simple Regel zu befolgen und einzuhalten, darf sie gerne zu Fuss gehen!Antworten
Thomas
Am 27. August 2019 um 11:39
….ich habe einen Familienfuhrpark zu verwalten,
bestehend aus 3 Autos, 4 Motorräder und einen Motorroller.
Die Fahrzeuge werden von 4 Personen benutzt.
Der Aufwand zur Bereitstellung und anschliessender Wiederverwahrung der
Fahrzeugpapiere ist einfach zu gross, oft auch stressig.
So habe ich für uns die Angelegenheit für uns mit den Kopien der Fahrzeugpapiere
geregelt.
Wird das im Falle einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert kostet es 10€ .
Aber das ist es mir dann einfach auch wert!Antworten
Frank
Am 13. Juni 2019 um 11:57
Die Darstellungen in diesem Beitrag stimmen mit dem überein, was ich woanders schon gelesen habe.
Für meinen Besuch am Strand oder Baggersee ziehe ich daher folgende Schlüsse:
Wenn ich den KFZ-Schein mit an den Strand nehme und er dort geklaut wird, weiß der Dieb sofort, wie er das Auto findet. In 20 Jahren bin ich vielleicht zwei Mal kontrolliert worden. Daher lasse ich den KFZ-Schein bei diesen Fahrten zu Hause und riskiere bewusst ein Verwarnungsgeld.
Ich besorge mir einen Werkstattschlüssel (nur Bart und WFS-Transponder; keine Elektronik) für diese Fahrten. Den kann ich mit ins Wasser nehmen. Außerdem verrät er mangels Funk einem Dieb nicht, wo das Fahrzeug steht.
Versicherungstechnisch sollte damit alles in trockenen Tüchern sein.Antworten
Dietmar
Am 5. September 2018 um 12:52
Ist mir langsam wurscht, mein Schein kommt ins Handschuhfach damit weder ich, noch meine Frau das nächste Polizeifest mitfinanzieren.
Antworten
Eyck
Am 18. November 2018 um 20:16
Mach das und viel Spass mit der Versicherung wenn deine Kiste mal nach Polen abberufen wird! Da nehm ich lieber eine Kopie mit und riskiere alle paar Jahre mal 10 EUR Verwarnungsgeld!
Antworten
Michael R.
Am 19. Mai 2018 um 8:44
es wäre evtl mal denkbar den teil1 also dem Schein nicht die größe zu geben das er nirgendwo reinpasst , in scheckkartenformat wäre er leicht immer mitzuführen ,denn er würde somit in jede Geldbörse passen
Antworten
tschagger
Am 6. August 2018 um 12:34
Scheckkartenformat … klar – und wohin kommen dann die ganzen zusätzlichen Einträge?? Also ich trage meinen KFZ-Schein seit 25 Jahren IMMER im Geldbeutel … der ist gefaltet ja auch nicht größer als ein gefalteter Geldschein …
Antworten
Niko
Am 3. Oktober 2018 um 19:53
Man könnte ja einfach eine Scheckkarte mit einem QR-Code bedrucken. Der Beamte könnte dann ganz einfach und ZEITGEMÄß alle Daten aus einer Datenbank abrufen. Das würde außerdem den ganzen Quatsch mit den Eintragungen neuer Felgen vereinfachen… Aber das wird in Deutschland wahrscheinlich erst in 20 Jahren erfunden werden.
Antworten
Lars
Am 28. September 2018 um 17:27
Ist ja nicht so als ob man keine Daten auf chips speichern kann, die sich dann auf den Karten befinden. Wird woanders doch auch überall gemacht, dann muss die Polizei halt ein entsprechendes Lesegerät mitführen.
Antworten
Thomas T.
Am 24. März 2018 um 9:03
Mal angesehen von der Erkenntnis des vielleicht.. eas ist die Poernte dieses Beitrages..
Man kann … man kann aber auch … für mich ist das Fazit dass die Behören wie in der StVO mal wieder wie mit dem Paragraph 1 nicht festlegen wollen.. ‘man’ muss eben bremsen können fertig.. und verantwortlich ist man immer…
Mal abgesehen von den jristsich fomellen Infos sagt diser Beitrag nicht viel zur Frage aus..
Warum kann man sich nicht für 5 Euro aufd er Zulassungsstelle ein Mitführdokument gleich mitausstellen lassen… das nur für dei Polizei da ist mit Klebesiegel… auf den einen Fetzen Papier kommt es nun auch nicht mehr an…
Irgendwie kommt mir das alles wie eine ABM Massnahme für Juristen vor…
Antworten
bussgeldkatalog.org
Am 23. April 2018 um 9:49
Hallo Thomas,
in diesem Ratgeber geht es um die Frage, ob Autobesitzer den Fahrzeugschein im Auto lassen sollten oder ob dieser stets nach Beenden der Fahrt aus dem Fahrzeug herausgenommen werden soll. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jeder Autobesitzer muss selbst entscheiden, wie er vorgeht. Aus diesem Grund können wir in diesem Ratgeber nur darauf eingehen, welche Vor- und Nachteile es hat, wenn das Dokument im Auto verbleibt. Außerdem finden Sie folgenden Hinweis: “Angesichts dieser unterschiedlichen Einschätzungen ist es sicher ratsam, den Fahrzeugschein nicht dauerhaft im Auto zu belassen. Es spricht aber auch nichts dagegen, ihn zeitweise und von außen nicht sichtbar in das Handschuhfach zu legen.” Die Frage wird also durchaus beantwortet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
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