Antiblockiersystem
Funktion: Ein Antiblockiersystem verhindert bei Bremsvorgängen das Blockieren eines oder mehrerer Räder. Hierzu wird die Raddrehzahl durch Sensoren erfasst und bei Erkennung eines Blockierens die Bremsleistung für das entsprechende Rad verringert, bis es wieder abrollt anstatt zu gleiten. Dadurch wird der Bremsweg verkürzt (Haftreibung ist höher als Gleitreibung), das Fahrzeug behält die Spurführung und bleibt lenkbar.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Antilock Braking System, Automatischer Blockierverhinderer, Antiblockiervorrichtung, ABS, ABV
Gesetzgebung (D): Seit 2004 freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller für neue Pkw, Ausstattungspflicht ab 2011 zusammen mit dem Bremsassistenten.
Bewertung: Das Antiblockiersystem leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Unfallzahlen, besonders wenn die Straßen nicht trocken und griffig sind, wie zum Beispiel bei Nässe, Laub, Eis und Schnee. Beim Kauf von älteren Gebrauchtwagen sollte man darauf achten, dass ABS verbaut ist.
Elektronische Bremskraftverteilung
Funktion: Durch die Gewichtsverteilung im Fahrzeug sowie die Gewichtsverlagerung bei Kurvenfahrten und besonders bei Bremsmanövern sind individuelle Bremskräfte je Achse oder Rad wichtig, um eine bestmögliche Bremsleistung und Verzögerung zu erwirken. ABS und ESP reagieren erst bei Feststellung eines Schlupfes zur Straße, die elektronische Bremskraftverteilung jedoch dosiert den Bremsdruck so, dass es möglichst erst gar nicht zum Schlupf kommt.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Electronic Brakeforce Distribution, Dynamische Radlastverteilung, EBD, EBV
Gesetzgebung (D): Vorgeschrieben ist eine Bremskraftverteilung auf Basis der Achslasten – auf welche Weise auch immer.
Bewertung: Die elektronische Bremskraftverteilung ersetzt früher übliche mechanische Lösungen, mit der beim Bremsen das Entlasten der Hinterachse gemessen und der Bremsdruck für die Hinterachse entsprechend gemindert wurde. Da mechanische Elemente am Fahrwerk anfällig sind gegen Schmutz und Korrosion, sind elektronische Lösungen sicherer und auch genauer.
Bremsassistent
Funktion: Der Bremsassistent erkennt den Wunsch einer Vollbremsung und verstärkt den Bremsdruck für eine maximal mögliche Verzögerung. Dazu wird ausgewertet, wie schnell das Gaspedal losgelassen, und wie schnell und stark das Bremspedal anschließend getreten wird. Durch ABS und ESP wird sichergestellt, dass das Fahrzeug unter Kontrolle bleibt.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Hydraulischer Bremsassistent, Aktiver Bremsassistent, Komfort-Bremsassistent, BAS, HBA
Gesetzgebung (D): Der Bremsassistent ist gesetzlich vorgeschrieben für Neufahrzeuge seit 2011.
Bewertung: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer bleiben bei einer Not- oder Vollbremsung nicht energisch genug auf dem Bremspedal, hier hilft der Bremsassistent nach. Der Bremsassistent trägt zur Verkürzung des Bremswegs bei. Damit können Unfälle verhindert oder zumindest die Schwere vermindert werden.
Kollisionswarner
Funktion: Der Kollisionswarner erkennt Situationen, in denen nur eine sofortige Vollbremsung einschließlich Reaktionszeit des Fahrers einen Unfall verhindert oder zumindest den Aufprall abmildert. Er weist den Fahrer durch eine deutliche akustische und optische Warnung darauf hin, dass er sofort Bremsen muss, um einen Aufprall zu vermeiden. Der Kollisionswarner ist heute meist integriert in den Notbremsassistenten. Er wird vorab aktiv als Warnkaskade, kurz bevor der autonome Notbremsassistent eine Bremsung einleitet. Interessant ist er jedoch auch bei Abbiegevorgängen von Lkw, hier kann er Radfahrer und Fußgänger im toten Winkel der Spiegel erfassen und den Fahrer entsprechend warnen.
Bedienung: Ist immer aktiv, kann bei manchen älteren Fahrzeugen deaktiviert werden. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Abstandswarner, Auffahrwarner, pre sense, Predictive Safety System, Pre-Safe-Bremse, Front Assist, Collision Mitigation System, Forward Collision Warning, FCW
Gesetzgebung (D): Wird durch die verpflichtende Einführung des Notbremsassistenten ab 2024 abgedeckt.
Bewertung: Der Kollisionswarner unterstützt nicht nur, wenn der Fahrer unaufmerksam ist, sondern kann auch Situationen abdecken, die ihn überfordern, wie zum Beispiel beim Einfädeln mit Blick nach hinten und vorne gleichzeitig oder anderen, unübersichtlichen Verkehrssituationen. Heute spielt er durch den autonomen Notbremsassistenten eine untergeordnete Rolle, eine automatische Notbremsung ist effektiver aufgrund der schnelleren Reaktion. Als Abstandswarner informiert er den Fahrer über die Unterschreitung des Sicherheitsabstands, was einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leistet, denn der Fahrer muss jederzeit in der Lage sein, rechtzeitig zu bremsen.
Abbiegeassistent
Funktion: Die Außenspiegel können nicht alle Sichtwinkel abdecken, besonders bei größeren Fahrzeugen wie Lkw und Bussen. Sensoren im Spiegel und/oder an den Ecken des Fahrzeugs überwachen Bereiche rechts neben dem Fahrzeug. Das Assistenzsystem warnt den Fahrer, wenn sich dort ein ungeschützter Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) befindet, und leitet je nach Ausführung eine Bremsung ein, wenn der Fahrer nicht reagiert.
Bedienung: Ist immer aktiv. Kann per Taste/Menü deaktiviert werden.
Andere Begriffe: Blind Spot Information System
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Busse und Nutzfahrzeuge (Klassen M2, M3, N2, N3) Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Bussen und Nutzfahrzeugen verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten für Lkw und Busse ist aus Sicht des ADAC zu begrüßen, da regelmäßig Radfahrer oder Fußgänger schwer oder gar tödlich verletzt werden, weil sie sich im toten Winkel eines Lkw befanden und vom Fahrer übersehen wurden. Besondere Gefahr droht an Kreuzungen. Die Sicht zur Seite und nach hinten ist in einem Lkw stark eingeschränkt. Zahlreiche Spiegel sollen dies ausgleichen, dennoch bleibt ein toter Winkel bestehen, der vom Fahrer nicht oder nur eingeschränkt eingesehen werden kann. Aufgrund der Möglichkeit der Übersteuerung sollte auch dieser Sicherheitsassistent nicht abschaltbar sein.
Hier finden Sie einen aktuellenADAC Vergleich von Lkw-Abbiegeassistenten.
Automatisches Notbremssystem
Funktion: Das Notbremssystem erkennt Situationen, in denen nur eine sofortige Vollbremsung einen Unfall verhindert oder zumindest den Aufprall abmildert. Es reagiert erst dann automatisch, wenn der Fahrer auf die Warnkaskade nicht reagiert oder mit seiner Reaktionszeit einen Unfall nicht mehr verhindern könnte. Das Erkennungsspektrum erweitert sich mit dem Fortschritt der technischen Entwicklung. War es anfangs nur die Abmilderung des Auffahrunfalls im Stadtverkehr, so können leistungsfähige AEB-Systeme auch bei Autobahngeschwindigkeiten Unfälle vermeiden.
Inzwischen fließen Abbiege- und Kreuzungsszenarien ein, und das Erkennen und Reagieren auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder gehört zum Notbremssystem von heute dazu. Auch soll er bei Rückwärtsfahrt Personen und Kinder hinter dem Fahrzeug entdecken, wie auch querende Radfahrer und Autos.
Bedienung: Muss sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden. Darf nur durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Autonomer Notbremsassistent, Notbremsautomatiksystem, Autonomous Emergency Breaking System, City Brake, Frontassistent, Active City Stop, Collision Prevention Assist, Collision Mitigation Brake System, Auto-Brake with Forward Collision Warning, Collision Avoidance Assist, Advanced emergency braking system, AEB, AEBS
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben. Ab 2026 auch mit Erkennung von Fußgängern und Radfahrern. Bei Lkw schon seit 2015 verpflichtend.
Bewertung: Der Notbremsassistent ist eines der wichtigsten und effizientesten der neueren Assistenzsysteme, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Unfälle mit Schwerletzten oder Getöteten zu verringern. Er unterstützt nicht nur, wenn der Fahrer unaufmerksam ist, sondern kann auch Situationen abdecken, die ihn überfordern, wie zum Beispiel beim Einfädeln mit Blick nach hinten und vorne gleichzeitig, unübersichtlichen Verkehrssituationen oder in der Dunkelheit bei schlecht sichtbaren, ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
Die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Notbremssystemen hält der ADAC für unerlässlich. Nur so können Verkehrsunfälle und somit auch die Unfallfolgen weiterhin effektiv reduziert werden. Eine schrittweise verpflichtende Einführung von Notbremssystemen (mit steigenden Anforderungen bis hin zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern) zur Erhöhung der aktiven Sicherheit von Fahrzeugen und zur weiteren Reduzierung der Verkehrstoten ist aus Sicht des ADAC zu begrüßen.
Hier finden Sie einenVergleich aktueller Notbremssysteme.
Ausweichassistent
Funktion: Der Ausweichassistent unterstützt den Fahrer dabei, einem Hindernis auszuweichen, wenn zum Beispiel die Vollbremsung nicht ausreicht, um einen Aufprall abzuwenden. Erkennt das System durch eine Lenkbewegung, dass der Fahrer ausweichen möchte, so unterstützt es die Lenkbewegung so weit, dass das vorausstehende Fahrzeug nicht touchiert wird.
Teilweise erfolgt ein leichtes Zurücklenken nach dem Ausweichen. Der nachfolgende Verkehr und der Gegenverkehr werden nicht überwacht. Der Ausweichassistent arbeitet nur in Kombination mit dem Notbremsassistenten und leitet eigenständig kein Ausweichen ein.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten.
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das Ausweichen, um nicht auf einem Hindernis aufzuprallen, kann in bestimmten Situationen eine Option sein. Entscheidet sich der Fahrer für dieses Manöver, so hapert die erfolgreiche Umsetzung manchmal daran, dass er nicht energisch genug lenkt, um das Hindernis vollständig zu umfahren.
Auch kann ein zu starkes Einlenken den Ausweichversuch vereiteln und ein Abkommen von der Fahrbahn verursachen. Das Dämpfen der zu starken Lenkbewegung ist jedoch noch ein Feature der Zukunft.
Multikollisionsbremse
Funktion: Nach einer schweren Kollision mit Auslösung der Airbags bedient der Fahrer in der Regel das Fahrzeug nicht mehr oder ist nicht mehr in der Lage, das zu tun. Die Multikollisionsbremse bremst das Fahrzeug bis zum Stillstand und verhindert damit Folgekollisionen, die entstehen können, wenn das Fahrzeug noch weiter- oder zurückrollt nach einem Aufprall.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe: Multi Collision Brake, Post-Impact Braking, Post-Crash Braking
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Durch die Festsetzung des Fahrzeugs nach einem Unfall verringert sich das Risiko, in weitere Unfälle verwickelt zu werden oder von der Fahrbahn abzukommen. Auch führen Unfälle nicht automatisch zum Stillstand des Fahrzeugs, wie zum Beispiel bei Seitencrashs, hier bremst dann das System das Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Da die Insassenschutzsysteme beim Erstunfall bereits ausgelöst haben, wären die Insassen bei einem Zweitaufprall nur noch schwach geschützt. Daher trägt eine Multikollisionsbremse zur Verringerung der Zahl der Unfallopfer oder der Schwere der Verletzungen bei.
Rückfahrassistent
Funktion: Beim Rückwärts-Rangieren oder Ausparken ist die Sicht des Fahrers deutlich eingeschränkt. Der Rückfahrassistent führt eine Bremsung durch, wenn Hindernisse und ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug oder seitlich herannahend detektiert werden.
Eine weitere Funktion unter dem Begriff "Rückfahrassistent" ist das Rückwärtsfahren einer kleinen, zuvor vorwärts zurückgelegten Strecke. Der Assistent führt die Lenkbewegungen so aus, dass das Fahrzeug genauso zurückfährt, wie es gekommen ist, je nach Umfang auch mit Anhänger.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich. Kann abgeschaltet werden.
Andere Begriffe: Rückfahr-Notbremsassistent, Ausparkassistent
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Zwar können Rückfahrkameras und das PDC-System ("Parkpiepser") Hindernisse in unmittelbarer Nähe erkennen, doch spätestens bei querenden Fußgängern, Radfahrern oder sogar Autos können diese Hilfsmittel nicht rechtzeitig warnen und vor Unfällen schützen. Auch sind sie zu langsam, wenn das Auto sich schneller rückwärts bewegt. Durch das Anfahren verursachte Stürze auf den harten Gehweg oder Fahrbahnbelag können schon aus geringen Geschwindigkeiten zu schweren Verletzungen zum Beispiel an Kopf oder Becken führen, Kinder können überrollt werden. Daher trägt ein Rückfahrassistent mit automatischer Bremsung dazu bei, die Anzahl der Unfallopfer zu reduzieren. Aus Sicht des ADAC erschließt sich ein Sicherheitsgewinn insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Rundumsicht – besonders nach hinten – durch die Fahrzeugkonstruktion kontinuierlich verschlechtert hat.
Der ADAC hat solche Systeme getestet.
Kreuzungsassistent
Funktion: Anders als Sensorsysteme des Notbremsassistenten kann die Sensorik für den Kreuzungsassistenten weiter zur Seite "sehen" und querenden Verkehr erfassen. Würde ein anderes Fahrzeug den eigenen Weg kreuzen, so führt das Assistenzsystem eine Fahrerwarnung durch und leitet eine Notbremsung ein, um eine Kollision zu verhindern.
Bedienung: Ist immer aktiv zusammen mit dem Notbremsassistenten. Übersteuerung durch Fahreraktion möglich.
Andere Begriffe: Cross Traffic Alert
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Kreuzenunfälle sind oft sehr schwer, da der Gegner seitlich oder über Eck getroffen wird – in diesen Bereichen befinden sich wenig Deformationselemente zum Abbau der Crashenergie. Zudem wird das getroffene Fahrzeug meist in eine Drehbewegung versetzt. Der Assistent kann diese Art von Unfällen vermeiden und so die Zahl der Verkehrsunfälle und Unfallopfer reduzieren.
Abstandsassistent
Funktion: Mittels Kamera und Abstandssensoren wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten, so wird der Fahrer optisch gewarnt, oft in mehreren Stufen. Aktive Systeme drosseln die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Bedienung: Aktivierung meist über Funktionstasten/-hebel am Lenkrad, Einstellmöglichkeit des Warnabstands.
Andere Begriffe: Automatische Abstandsregelung, Distronic
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Abstandsassistent unterstützt beim Fahren, ist also vorwiegend eine Komfortfunktion. Auch führt das Fahren mit genügend Abstand zu weniger Bremsvorgängen und kann zur Minderung des Treibstoffverbrauchs beitragen. Das Fahren mit genügend Sicherheitsabstand trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Funktion: Durch Auswertung der Verkehrszeichenerkennung und/oder der digitalen Straßenkarte wird dem Fahrer über das Gaspedal oder spezifische, geeignete und effektive Rückmeldung signalisiert, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Intelligent Speed Assist, Intelligent Speed Adaptation, ISA.
Bedienung: Kann abgeschaltet werden.
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Bewertung: Der ADAC sieht das Sicherheitspotenzial von ISA. Die korrekte Ermittlung und Anzeige der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat dabei eine hohe Bedeutung. Die Zuverlässigkeit von ISA beeinflusst die Akzeptanz und das Sicherheitspotenzial. Auf Grundlage der vorliegenden Erfahrungen bestehen jedoch noch Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit und der Ausgestaltung von Warnungen. Wenig zuverlässige Systeme in Verbindung mit aufdringlichen (akustischen) Warnungen werden beim Verbraucher absehbar keine Akzeptanz finden. Neben dem System im Fahrzeug trägt auch die Qualität der Verkehrszeichen an der Straße maßgeblich zur Zuverlässigkeit von ISA bei. Der ADAC appelliert deshalb an die Straßenbaulastträger, Verkehrszeichen regelmäßig zu überprüfen und ihre Erkennbarkeit sicherzustellen.
Hier finden Sie eineADAC Untersuchung von fünf ISA-Assistenten.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Funktion: Mittels einer Taste am Lenkrad kann die maximale Geschwindigkeit des Autos eingestellt werden. Besser ausgestattete Systeme sind in der Lage, die Informationen aus der Verkehrszeichenerkennung oder des ISA-Systems automatisch zu übernehmen.
Bedienung: Mittels Einstellknopf/Taste oder automatischer Übernahme der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Übersteuerung durch kräftigeres Gasgeben möglich.
Andere Begriffe: Speed Limiter, SAS
Gesetzgebung: Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Der Speed Limiter ist eine Hilfe für den Fahrer, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Auch kann der Geschwindigkeitsbegrenzer zur Energieeinsparung beitragen, wenn er auf Autobahnen zur Festlegung einer individuellen Höchstgeschwindigkeit eingesetzt wird.
Berganfahrhilfe
Funktion: Die Berganfahrhilfe verhindert das Zurückrollen an einer Steigung. Sie setzt die Bremse automatisch fest und löst sie erst wieder, wenn genug Kraft auf die Antriebsräder wirkt, um das Fahrzeug aus dem Stand vorwärts zu beschleunigen.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe: Berganfahrassistent, Hill Start Assist, HSA
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Für manche Fahrzeuglenker stellt die Handhabung von Kupplung, Fußbremse, Gaspedal und Handbremse zusammen in einem Anfahrvorgang eine Herausforderung dar. Doch selbst bei Automatikfahrzeugen ist die Abstimmung nicht trivial, in welchem Moment die Handbremse gelöst werden kann. Besonders mit schwerer Zuglast im Anhängerbetrieb kann das schnell überfordern, zum Abwürgen des Motors, zum unkontrollierten Zurückrollen oder zu Fehlbedienungen führen, wie zum Beispiel zum Verwechseln von Bremse und Gaspedal. Der Assistent kann die damit verbundenen Unfallgefahren mindern.
Bergabfahrhilfe
Funktion: Bei steilen Bergabfahrten wird die Geschwindigkeit auf ein bestimmtes Limit reduziert. Zugleich werden der Bremseingriff, Motorschleppmoment und Rekuperation so überwacht, dass es auch bei losem oder rutschigem Untergrund nicht zum Blockieren einzelner oder aller Räder mit Verlust der Spurführung kommt.
Bedienung: Aktivierung über Taste.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Hill Descent Control, Downhill Speed Regulation, HDC, DSR
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Besonders abseits befestigter Straßen und im Anhängerbetrieb sichert die Bergabfahrhilfe die Fahrt bergab. Das Blockieren von Rädern kann zum Ausbrechen des Fahrzeugs führen. Das Limitieren auf eine konstante Geschwindigkeit macht die Bergabfahrt komfortabler und gibt dem Fahrer die Möglichkeit, sich auf Lenkung und Spurführung zu konzentrieren.
Park Distance Control
Funktion: Sensoren an den Stoßstangen erkennen Hindernisse in unmittelbarer Nähe der Front oder des Hecks des Fahrzeugs. Der Signalton, der idealerweise in der Ecke des Fahrzeuginnenraums erzeugt wird, an der sich das Hindernis befindet, intensiviert sich mit der Abnahme des Abstands.
Bedienung: Ist immer aktiv, kann aber per Taste oder Menü deaktiviert werden. Deaktiviert sich im Anhängerbetrieb oder bei Lastenträger an der AHK mit Lichtleiste.
Andere Begriffe: Parksensoren, Einparkhilfe, Parkpiepser, PDC
Gesetzgebung (D): Keine Verpflichtung, keine verpflichtende Einführung geplant.
Bewertung: Das PDC ist in erster Linie dazu ausgelegt, Sachschäden am rangierenden Fahrzeug wie auch an den Gegenständen der Umgebung zu verhindern. Doch reagiert das System auch auf Menschen, Kinder und Tiere, die aufgrund der geringen Höhe oder durch die Sichtverdeckung durch C- oder D-Säule vom Fahrer nicht erkannt werden. Daher ist das PDC auch ein System, das Verletzungen verhindern kann.